Heim > Nachricht > Steam, GOG und andere müssen das Weiterverkauf von heruntergeladenen Spielen in der EU erlauben
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher innerhalb der EU heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können und Beschränkungen in Endbenutzerlizenzvereinbarungen (EULAs) überschreiben können. Diese Entscheidung ergibt sich aus einem Fall zwischen Gebrauchsoft und Oracle, in dem das Prinzip der Erschöpfung der Verteilungsrechte festgelegt wird. Sobald ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft, die unbegrenzte Verwendung gewährt, wird das Recht auf Wiederverkleidung unabhängig von EULA -Beschränkungen festgelegt.
Dies gilt für Spiele, die über Plattformen wie Steam, GOG und epische Spiele erworben wurden. Der ursprüngliche Käufer kann die Lizenz verkaufen und es einem neuen Käufer ermöglichen, das Spiel herunterzuladen. Der Verkäufer muss jedoch seine Kopie beim Wiederverkauf unbrauchbar machen, um eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden.
Der Gerichtshof stellte klar, dass das Verteilungsrecht zwar erschöpft ist, das Fortpflanzungsrecht bleibt. Die Reproduktion ist jedoch für den vorgesehenen Zweck des gesetzlichen Benutzers gestattet, sodass der neue Käufer das Spiel herunterladen und installieren kann. Dieses Recht kann nicht vertraglich überschrieben werden.
nicht auf Sicherungskopien erstreckt. Weiterverkäufe Backup -Kopien bleiben verboten. Dies steht im Einklang mit früheren Entscheidungen wie Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics gegen Microsoft Corp .